War das nicht eure Klage...?

Am Donnerstag, den 29. April 2021, wurden wir voll überrascht: Vormittags, ca. halb elf, flatterte folgende Nachricht über den Chat von LudwigsKlima herein: „Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in der #Klimaklage, was die Naturwissenschaft seit Jahren zeigt: Aufschieben und unzureichende Klimaziele gefährden nicht nur die Natur, sondern unser Recht auf Leben und das #RechtAufZukunft!“ Dazu ein Link zu einem Spiegel-Artikel: „Deutsches Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig.“ und gleich darauf die Frage im Chat: „Das war doch eure Klage…?“
„Wie? Was? Kann nicht sein…“, dachte ich und kramte in meinen Mails. Keine Nachricht von der Deutschen Umwelthilfe (DUH)…

Es war Mitte Dezember 2019, als ich das erste Mal von den damals noch geheimen Plänen der DUH erfuhr. Ein Anti-AKW-Aktivist hatte mich eingeweiht, dass die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation mehrere Familien suche. Diese sollten zusammen mit weiteren Umweltorganisationen eine Verfassungsbeschwerde gegen das völlig unzureichende Klimaschutzgesetz anstreben, um die Bundesregierung zu zwingen, in Sachen Klimaschutz endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Familien mussten es deswegen sein, weil die Jugendlichen, welche die eigentlichen Beschwerdeführer sein sollten, ohne Unterstützung ihrer Erziehungsberechtigter juristisch nicht alleine handlungsfähig sind.
Mein Sohn quittierte den Plan mit einem Grinsen: Der Bundesregierung für ihren Pfusch eins reinwürgen und selbst quasi nichts dafür tun müssen – cool! Und an mir als „Vormund“ sollte es sowieso nicht scheitern, die Sache war also geritzt!
Kurze Zeit später wurden mit der DUH die Formalitäten abgeklärt, wir erhielten eine Kopie der Verfassungsbeschwerde und die Einladung, am 15. Januar 2020 bei der Pressekonferenz in Berlin dabei zu sein. „Über 1000 Kilometer Bahn fahren, unter der Woche, während der Schulzeit, für einen 2-Stunden-Termin um 8:45 Uhr! Stress!“ dachte ich und auch Sohnemann zeigte Nerven: „Interviews und Fotos mit mir?“ Wir entschieden uns, uns einfach super-klimaneutral zu verhalten und blieben zu Hause, nahmen uns aber fest vor, bei der Urteilsverkündung, die dann hoffentlich in Karlsruhe stattfinden würde, umso freudiger dabei zu sein.

Dass daraus nichts wurde, lag nicht an der DUH. Eigentlich wurde uns gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) erst seine Zuständigkeit prüfen müsse, bzw., ob es die Klage abweist. Also warteten wir.
Wir warteten bis Ende April, also knapp 1¼ Jahre. Im Nachhinein erfuhr ich von der DUH, dass sie erst wenige Tage vor dem 29.04. die in dieser Angelegenheit seit langem erste Mitteilung vom BVG erhielt: Bald solle ein Beschluss verkündet werden, der dann per Mail oder auf der Homepage des BVG veröffentlicht werden würde. Überraschender Weise präsentierte das BVG aber gleich ein Ergebnis. Das war – zumindest für die DUH – alles andere als naheliegend. Ich vermute, dass pandemiebedingt eine größere Zusammenkunft der immerhin zehn Beschwerdeführer*innen mitsamt Anhang vermieden werden sollte.
Schade, wenn auch nachvollziehbar! Aber viel wichtiger als die Party vor Gericht und der Fame, der zumindest bei unserer Familie (glücklicherweise!) ausbleiben wird, weil die Fotos alle schon vor über einem Jahr geschossen wurden, ist doch das, was erreicht wurde. Jedenfalls vorausgesetzt, die (kommende) Regierung wird sich nicht wieder durch irgendwelche Kunstgriffe der Notwendigkeit einer anderen, besseren Politik entziehen.
Michael Jarosch für LudwigsKlima